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Übersetzung • Texten • Adaption • Consulting

Auftragsbedingungen

Geltungsbereich

Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen trans-k Kreuzer KG, im folgenden „Auftragnehmer“ genannt, und deren Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Auftragnehmer nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Auftragnehmer anerkannt wurden. In jedem Fall ist eine schriftliche Auftragserteilung und gegebenenfalls eine schriftliche Stornierung der Aufträge erforderlich.

Angebotserstellung

Der Auftragnehmer erstellt verbindliche Angebote erst nach Erhalt des kompletten Ausgangstextes bzw. aller erforderlichen Informationen sowie klaren Anweisungen durch den Kunden. Kostenvoranschläge sind nicht verbindlich. Verbindliche Angebote gelten für einen Zeitraum von 30 Tagen ab dem Angebotsdatum.

Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

Übersetzungen und Texte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht. Der Auftragnehmer behält sich das Urheberrecht vor.

Vergütung

Rechnungen vom Auftragnehmer sind binnen 30 Tagen nach Erhalt zu begleichen.

Bei Überschreiten des in der Rechnung angegebenen Zahlungsziels ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber Mahngebühren bis zu 10,00 Euro pro Mahnschreiben und Verzugszinsen in der Höhe von 9 % pro Jahr in Rechnung zu stellen.

Der Auftragnehmer kann bei umfangreichen Aufträgen den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung des Auftrags objektiv notwendig ist.

Ist die Höhe des Preises nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit der verrichteten Arbeit angemessene und übliche Vergütung zu entrichten. In begründeten Fällen kann der Auftragnehmer die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung des vollen Honorars abhängig machen.

Berufsgeheimnis

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden. Das Konsultieren Dritter bezüglich spezifischer terminologischer und fachspezifischer Fragen ist jedoch gestattet, vorausgesetzt, es werden dadurch keine vertraulichen Informationen vermittelt.

Mängelbeseitigung

Der Auftragnehmer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf die kostenlose Beseitigung von möglichen in der Übersetzung/dem Text enthaltenen Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden. Reklamationen im Zusammenhang mit der erbrachten Leistung sind innerhalb eines Monats vom Lieferdatum durch den Auftraggeber an den Auftragnehmer zu richten.

Umfang des Auftrages und Haftung

Übersetzungen und Texte werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig erstellt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung/des Texts.

Der Auftragnehmer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein. Der Auftragnehmer haftet maximal in Höhe des Rechnungsbetrages.

Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung/des Texts zu unterrichten.

Ist eine Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen Korrekturabzug zu überlassen.

Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung/des Texts notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig dem Übersetzer zur Verfügung zu stellen (Terminologievorgaben, Abbildungen, Zeichnungen, Abkürzungen, Referenztexte, usw.).

Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

Anwendbares Recht

Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt österreichisches Recht. Der Gerichtsstand ist in Graz, Österreich.

Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.

Im Falle einer Diskrepanz zwischen der englischen und der deutschen Fassung dieser Auftragsbedingungen gilt die deutschsprachige Version.